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   BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87   

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BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87 (https://dejure.org/1987,11176)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1987 - 8 B 63.87 (https://dejure.org/1987,11176)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1987 - 8 B 63.87 (https://dejure.org/1987,11176)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Revisionsbegründung - Darlegung der Divergenz in der Revisionsbegründung - Belastung der bebaubaren Grundstücke bei einer nur einseitig anbaubaren Straße mit ...

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  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68

    Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87
    Die Beschwerde rügt, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - (BVerwGE 32, 226) dürften die bebaubaren Grundstücke "bei einer nur einseitig anbaubaren Straße sowieso nur mit der Hälfte der Erschließungskosten belastet werden" (Beschwerdeschrift S. 5), das Berufungsurteil weiche daher von der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab.

    Weiter wird dort jedoch ausgeführt, etwas anderes könne gelten, "wo die Straße nur in einem Umfange ausgebaut worden ist, der allein für die hinreichende Erschließung der einen Straßenseite schlechthin unentbehrlich ist" (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG IV C 14.68 - a.a.O. S. 228).

  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87
    Die Beschwerde rügt weiter, mit seiner Annahme, das im Außenbereich gelegene, mit einem Hotelkomplex bebaute Grundstück der Firma ... müsse bei der Verteilung des entstandenen umlagefähigen Erschließungsaufwands unberücksichtigt bleiben, sei das Berufungsgericht von der vom Bundesverwaltungsgericht u.a. in seinem Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62) vertretenen Rechtsauffassung zum Erschlossensein von Außenbereichsgrundstücken abgewichen.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1987 - 8 B 63.87
    Da überdies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt ist, daß ein durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage - etwa wie hier wegen seiner Lage im Außenbereich - nicht im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Grundstück auch nicht nach § 133 Abs. 1 BBauG der Erschließungsbeitragspflicht für diese Anlage unterliegen kann (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 81.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32 ), vermittelt die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage, "ob und unter welchen Umständen bei bereits erfolgten Bauten, egal welcher Nutzung, im Außenbereich von einer Beitragspflicht im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 2 BBauG auszugehen ist" (Beschwerdeschrift S. 5), der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
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